X-Protect AG
Bifangweg 36
CH-4702 Oensingen
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarun-gen abgeändert oder ergänzt worden sind.
Alle Angebote sind freibleibend und zeitlich befristet. Unsere Angebote sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Angebote tatsächlich bearbeiten. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schemen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückzuerstatten.
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MwSt, Versand, Versicherung und Transport ab einer unserer Standorte. Privatpersonen werden ausschliesslich gegen 50% Vorauszahlung beliefert, Firmen gegen Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsziel. Bei erheblicher Änderung des Leistungsumfangs behalten wir uns eine Anpassung unserer Preise vor.
Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. Die Verpackung wird durch uns gestellt. Die Kosten von Versand resp. Transport gehen zulasten des Käufers.
Wir sind bemüht, genannte Fristen und Termine auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir darüber keine rechtliche Gewährung übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. Bekanntgabe von Spezifikationen oder Leistungen von Vorauszahlungen, seinerseits erfüllt.
Für das Vertragsverhältnis gelten als höhere Gewalt auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eintretende Umstände, wie z.B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsaus-bruch, Streiks, Elementarereignisse und massive Verkehrsbehinderungen.
Unsere Garantie für gelieferte Geräte erstreckt sich vom Tage der Ablieferung oder der Beendigung der Montage auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist allenfalls auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Garantie beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Pro-dukte oder Bestandteile. Jede weitergehende Gewährleistung, im Besonderen für sogenannte Folgeschäden, wird ausgeschlossen. Verschleissteile, gebrauchte Geräte, Anlagen, Maschinen oder Teile davon, sowie Reparaturen und sämtliche Dienstleistungen sind von dieser Haftung ausgeschlossen. Messungen, Zählungen, Projektierungen, Bewachungen und andere Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt. Für falsche Ergebnisse, die auf defekte, oder fehlerhaft arbeitende Geräte, Sabotage, andere nicht erkennbare Einflüsse oder Grundlagen, die nicht allgemein bekannt waren, zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden. Es können daraus auch keine weitergehenden Schäden oder Folgekosten geltend gemacht werden.
Bei personellen Einsätzen ist, bei Fehlen von besonderen Abmachungen, die kürzeste Einsatzzeit 2 Stunden pro Einsatz. Nach 5 Stunden ununterbrochene Einsatzzeit steht dem Mitarbeiter eine Pause von 30 Minuten zu. Die Ablösung in dieser Zeit wird dem Kunden verrechnet. Die längste Einsatzzeit pro Mitarbeiter beträgt 9 Stun-den. Bei längeren Einsätzen wird der Mitarbeiter abge-löst, wobei der Spesenteil ein weiteres Mal fällig wird
Die ausgelieferte Ware oder Ergebnisse, Konzepte und Leistungen etc. sind unverzüglich zu überprüfen. Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt anzuzeigen. Zeigen sich verborgene Mängel später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren, Konzepten, Messdaten etc. bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kontosaldos vor. Im Falle der Pfändung der Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, bleibt das Recht unberührt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Waren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
Unsere Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und im Einverständnis zu lösen.
Wir halten uns strikte an die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes und garantieren eine höchstmögliche Sicherheit Ihrer Daten. Wir garantieren dass wir keine Daten veräussern. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Datenschutz by X-Protect AG
Oensingen, März 2023
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Bifangweg 36
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